Region. Das höchste rheinland-pfälzische Gericht, der Verfassungsgerichtshof, hat in seiner heute verkündeten Entscheidung die von der Landesregierung zu verantwortende kommunale Finanzausstattung als verfassungswidrig eingestuft. Damit ist die Pflicht zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bis Ende 2022 verbunden. Dazu erklären der Vor-sitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, und der innen- und kommunalpolitische Sprecher der Fraktion, Gordon Schnieder:
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