Interessengemeinschaft „Neues Kurgebiet“ Bad Breisig
Keine Änderung des Bebauungsplans „Neues Kurgebiet“ im beschleunigten Verfahren
Bad Breisig. Bürgerinnen und Bürger, Anwohner sowie auch Eigentümer schließen sich in einer Interessengemeinschaft (IG- „Neues Kurgebiet“ Bad Breisig) zusammen. Die vom Stadtrat im September beschlossene Offenlegung des Bebauungsplans „Neues Kurgebiet“ im beschleunigten Verfahren in der Gemarkung Niederbreisig haben die Anwohner und Eigentümer sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Wohnstraßen Peter-Lang-Straße, Rheinhöhe, alle Straßen im Bebauungsgebiet sowie Anlieger des gesamten Bebauungsplanes „Neues Kurgebiet“, das die Gebiete Waldstraße. Parkstraße, Sebastian-Kneipp-Straße und deren Nebenstraßen umfasst, auf die Tagesordnung gerufen. Auf Betreiben eines Bauinvestors hin wurde im Ausschuss für Bauwesen und Stadtentwicklung der Stadt Bad Breisig, wie auch im Stadtrat von Bad Breisig, die Offenlage zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Neues Kurgebiet“ - Planstufe IIIa-Teilabschnitt G Gemarkung Niederbreisig Flur 24 Nr. 45/4, 45/5, 45/6 im beschleunigten Verfahren beschlossen und in die Offenlage und Einsichtnahme gegeben. Geplant ist die Errichtung eines überdimensional großen Baukörpers mit 28m Länge (Straßenfront), 21m Bautiefe in einer Hangbebauung über fünf Etagen und bis zu zehn Wohneinheiten zwischen der Rheinhöhe und Peter-Lang-Straße.
Die exponierte Lage am Waldrand lässt an die Höhenrückenbebauung auf dem Schimmers erinnern, die vor mehr als 20 Jahren von der damaligen Bürgerinitiative „Schimmers“ verhindert wurde. Die IG Neues Kurgebiet wehrt sich gegen die zunehmende Errichtung von überdimensionalen Baukörpern in dem Bebauungsplan „Neues Kurgebiet“, die mit maximaler Ausnutzung der Flächen und Ressourcen und der Überschreitung des Baufensters sowie der Bauhöhen und somit dem z.Zt. gültigen Bebauungsplan entgegenstehen. Den aus profitorientierten Interessen einzelner Bauinvestoren, die Änderungen der Bebauungspläne erwirken, an die sich die meisten Eigentümer halten mussten, muss Einhalt geboten werden. Die IG- „Kurgebiet“ setzt sich dafür ein, dass der gültige Bebauungsplan eingehalten sowie der derzeitige Wohn- und Bebauungscharakter erhalten und gewahrt bleibt. Die betroffenen Anwohner und Eigentümer sowie alle Mitbürger und Mitbürgerinnen der Stadt Bad Breisig haben bis zum 12. März 2021 das Recht, sich mit Bedenken und Anregungen in dem Verfahren zu äußern und zur Gewährleistung von mehr Baugerechtigkeit Einspruch/Widerspruch zu erheben. Ein Musterschreiben zum Einspruch /Widerspruch kann als Word-Dokument unter folgender E-Mail Adresse: ig-kurgebiet@t-online.de oder telefonisch angefordert werden.
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„Neues Kurgebiet“ Bad Breisig